
Editorial Ende April 2024 Redaktion
PostVAC-Anlaufstelle
Ausgangslage
Trotz zahlreicher Covid19-Piks-Geschädigter gibt es in der Schweiz noch keine systematische Erfassung von Schäden, noch offizielle Anlaufstellen.
Erfahrungen mit staatlichen Anlaufstellen in Deutschland nähren den Verdacht, dass damit versucht wird das enorme Schadensbild zu vertuschen.
Weder das Bundesamt für Gesundheit noch die Zulassungsbehörde Swissmedic betreibt zur Zeit eine seriöse Pharmakovigilanz.
Auch ein Rückruf der Zulassung der mRNA-Injektionen ist nach über drei Jahren immer noch nicht erfolgt.
Anlaufstelle.org soll als Informationsportal für Betroffene und Angehörige dienen.
Wir sind keine medizinischen Dienstleister, sondern eine Non-Profit-Organisation von Betroffenen und Angehörigen.
Das Portal befindet sich im Aufbau.
Für Geschädigte empfehlen wir den Beitritt zu einer Selbsthilfegruppe wie zum Bsp. zu www.postvac.ch
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PS. Einzig im Kanton Bern hat das Kantons-Parlament auf Anregung von Samuel Kullmann die Schaffung einer Anlaufstelle für PostVAC-Opfer beschlossen. Ihren Betrieb hat sie noch nicht aufgenommen.
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UPDATE DEZ. 2025 NEWSTICKER:
In Zürich ist Ende November 2025 die Schweizer Dokumentationsstelle für PostVac-Geschädigte lanciert worden. Siehe: www.dokumentationsstelle.org
Angesichts der Bestrebungen, die Verjährungsfristen für Injektionsschäden von 2 auf 20 Jahre auszuweiten, könnte die zeitnahe Erfassung auch später noch von grossem Nutzen sein. Zudem geht es auch darum den Druck auf die Täterschaft der Körperverletzungen zu erhöhen, indem weitere Dossiers für potentielle Strafanzeigen, wissenschaftliche Studien und publizistische Arbeit erfasst werden.
www.dokumentationsstelle.org/formular
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Formulare
In der Schweiz werden Nebenwirkungen direkt an Swissmedic gemeldet, entweder durch den Arzt (Meldung von Nebenwirkungen durch Ärzte) oder durch den Patienten selbst (Meldung von Nebenwirkungen durch den Patienten).
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Projekte in Entwicklung
Projekt Real Pharmakovigilanz für die Schweiz
Erfassung von Geschädigten mit Impfstatus
und Chargennummern.
Dies erlaubt den Abgleich besonders schädlicher Chargen und die Erstellung eines Charts der Top 20 schädlichsten Chargennummern nach dem Vorbild von RA Ulbrich.
Erste Erkenntnisse: In der Schweiz wurden Chargen verimpft, die sonst in Europa nicht zur Anwendung kamen, hingegen in Neuseeland ebenfalls gespritzt wurden.
Erst eine systematische Erfassung von PostVAC- aber auch diagnostisch umstrittenen LongCovid-Fällen inkl. Impfhistorie und Chargennummern kann mehr Licht ins Dunkel bringen.
Eine systematische und seriöse Pharmakovigilanz wäre im Grunde genommen Aufgabe des Bundesamts für Gesundheit und von Swissmedic. Warum diese Behörden sich weigern ihre Arbeit zu erfüllen, ruft nach zeitnaher Aufklärung.